Beglaubigte Übersetzung in den Sprachen Deutsch<>Tschechisch

Beglaubigte Übersetzungen - Beglaubigungsstempel des Übersetzers
Beglaubigte Übersetzungen: Beglaubigungsstempel des Übersetzers

Ämter und Behörden verlangen in der Regel eine amtlich beglaubigte Übersetzung, um eine verbindliche, wortgetreue Wiedergabe der Originaldokumente zu gewährleisten.

Wir beglaubigen Ihre übersetzte Urkunde

  • mit einem Beglaubigungsstempel,
  • einem Beglaubigungsvermerk,
  • und einer Unterschrift

und bestätigen die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung und die Übereinstimmung mit dem Originaltext.

Die Beglaubigung einer Übersetzung ist ein Echtheitszertifikat für ein übersetztes Dokument.

Muss ich die Originalurkunde vorlegen oder reicht eine Kopie?

Nein, eine Kopie reicht. Sie müssen die zu beglaubigende Urkunde nicht im Original vorlegen.

Wir beglaubigen

  • nicht die Echtheit der vorgelegten Originalurkunde
  • sondern nur die Korrektheit der angefertigten Übersetzung.

Beglaubigte Übersetzungen - Bilder aus Google

Wer darf eine Übersetzung beglaubigen?

Eine beglaubigte Übersetzung darf nicht jeder anfertigen. Erlaubt ist es nur einem gerichtlich beeidigten/bestellten Übersetzer.

Für viele amtliche bzw. juristische Texte wird bei der Übersetzung die Einhaltung besonders strenger Vorschriften in Form von beglaubigten Übersetzungen gefordert. In Deutschland erfüllen nur ca. 3 % aller professionellen Übersetzer diese strengen Voraussetzungen, um beglaubigte Übersetzungen durchführen zu dürfen. Sie werden von den je nach Bundesland zuständigen Landes- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer ernannt.

tschechisch-service.de gehört dazu.

Folgende Unterlagen lassen unsere Kunden häufig übersetzen und anschließend beglaubigen:

  • ärztliche Atteste
  • Anwaltsschreiben
  • Arbeitsbücher
  • Apostillen
  • Behördendokumente (z. B. Führerscheine, Ausweispapiere)
  • Bescheinigungen (Ledigkeitsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Führungszeugnisse)
  • medizinische Gutachten
  • Gerichtsurteile
  • Gesellschaftsverträge
  • Geschäftsberichte und andere Geschäftsdokumente
  • Handelsregisterauszüge
  • Klageschriften
  • Studiennachweise
  • Urkunden (z. B. Geburtsurkunden, Adoptionsurkunden, Heiratsurkunden,  Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden)
  • Verträge
  • Versicherungspolicen
  • Zeugnisse (z. B. Schulzeugnisse, Diplom-Zeugnisse, Arbeitszeugnisse)
  • Zollbescheinigungen


Liebe Kunden,

Vielen Dank für Ihre bisherige Treue

Roman Krakovic