Urkundenverkehr Deutschland–Tschechien
Apostille für Tschechien – wann ist sie nötig
Nicht jede deutsche Urkunde benötigt eine Apostille für Tschechien. Ausschlaggebend bleiben die Art des Dokuments, der konkrete Anlass und die Anforderungen der jeweiligen Behörde.
Wichtig: Seit dem 16. Februar 2019 benötigen viele öffentliche Urkunden innerhalb der EU keine Apostille mehr. Dazu zählen zum Beispiel zahlreiche Geburts-, Heirats- und Meldeurkunden. Für andere Dokumente kann der Echtheitsvermerk jedoch weiterhin nötig sein.
Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erst bei der Zielbehörde in Tschechien – wir übersetzen Urkunde und Apostille daraufhin geschlossen aus einer Hand.
Grundlagen
Was eine Apostille bestätigt – und was nicht
Was die Apostille konkret prüft

Eine Apostille ist ein einheitlicher Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt die Unterschrift und die Funktion der unterzeichnenden Person. Außerdem erfasst sie das Siegel oder den Stempel der ausstellenden Stelle.
Sie bestätigt jedoch nicht den Inhalt der Urkunde. Auch die rechtliche Wirkung im Zielland folgt daraus nicht automatisch.
Für viele EU-Urkunden entfällt die Apostille
Die EU-Verordnung 2016/1191 gilt seit dem 16. Februar 2019. Sie erleichtert den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen EU-Staaten. Deshalb entfällt für diese Urkunden der Echtheitsnachweis durch eine Apostille. Dazu zählen unter anderem Nachweise zu Geburt, Tod, Name, Ehe, Elternschaft, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und fehlenden Vorstrafen.
Die Verordnung betrifft nur die Echtheit des Dokuments. Über Inhalt und Rechtswirkung entscheidet dagegen weiterhin die empfangende Stelle nach ihrem Recht und Verfahren.
Entscheidungshilfe
Wann ist eine Apostille für Tschechien nötig?
EU-Urkunde ohne Apostille
Für viele Personenstands- und Statusurkunden gilt die EU-Verordnung. Daher darf eine Behörde für den Echtheitsnachweis grundsätzlich keine Apostille verlangen. Eine Übersetzung oder ein mehrsprachiges Formular kann dennoch nötig sein.
Apostille weiterhin erforderlich
Die EU-Verordnung erfasst nicht jede Urkunde. Deshalb kann eine Apostille weiterhin nötig sein. Das gilt je nach Verfahren zum Beispiel für bestimmte Schul-, Hochschul-, Gerichts- oder notarielle Urkunden.
Sonderregel oder andere Form
Besondere Abkommen befreien manche Dokumente von weiteren Förmlichkeiten. In anderen Fällen ist statt der Apostille eine Legalisation oder ein anderes Prüfverfahren nötig. Entscheidend bleibt daher die Vorgabe der empfangenden Behörde.
Praxisregel: Lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich von der tschechischen Behörde bestätigen. So vermeiden Sie unnötige Wege und Gebühren. Außerdem beantragen Sie keine Apostille, die im konkreten Fall nicht verlangt werden darf.
Thüringen
Wo erhalten Sie die Apostille in Thüringen?
Zuerst die richtige Stelle finden
Urkunden von Thüringer Verwaltungsbehörden
Für viele Urkunden von Thüringer Verwaltungsbehörden ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Der aktuelle offizielle Antrag nennt folgende Stelle:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 200 – Apostille / Legalisation
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Prüfen Sie jedoch vorab die genaue Zuständigkeit und die nötigen Unterlagen. Nutzen Sie hierfür bequem das offizielle Serviceportal oder das entsprechende Formular.
Offiziellen Antrag öffnenGerichts- und notarielle Urkunden
Bei Gerichts- und Notarurkunden bestimmt die ausstellende Stelle die Zuständigkeit – meist ist das jeweilige Landgericht oder die Justizverwaltung die richtige Anlaufstelle.
Schul- und Hochschuldokumente brauchen vorher möglicherweise eine Bestätigung oder Vorbeglaubigung. Diese erteilt je nach Dokument die Bildungseinrichtung oder eine zuständige Behörde.
Deshalb gilt: Ermitteln Sie daher zuerst Dokumententyp sowie Aussteller und kontaktieren Sie daraufhin die entsprechende Apostillebehörde.
Zuständigkeit prüfenApostille für Tschechien: der Ablauf in vier Schritten
Behörde fragen
Halten Sie zuerst Rücksprache mit der Empfängerstelle in Tschechien. Lassen Sie sich das geforderte Dokumentenformat verbindlich bestätigen.
Zuständigkeit klären
Identifizieren Sie anschließend Aussteller und Dokumententyp. So ermitteln Sie mühelos die zuständige Apostillebehörde.
Apostille einholen
Beantragen Sie die Apostille nur, wenn sie wirklich nötig ist. Orientieren Sie sich hierzu stets an den aktuellen behördlichen Vorgaben.
Gemeinsam übersetzen
Übermitteln Sie uns anschließend die komplette Urkunde inklusive Apostille und sämtlicher Zusatzvermerke.
Beglaubigte Übersetzung
Apostille für Tschechien vollständig übersetzen lassen
Eine vorhandene Apostille gehört zum vollständigen Dokument. Senden Sie uns deshalb alle Seiten und auch Rückseiten. Ebenso müssen alle Stempel, Siegel und angeheftete Vermerke gut lesbar sein.
Wir prüfen zunächst den Umfang und erstellen für Sie ein unverbindliches Angebot. Danach fertigen wir die beglaubigte Übersetzung Deutsch–Tschechisch oder Tschechisch–Deutsch nach Ihrer Vorgabe an.
Offizielle Informationen prüfen
Behördenangaben können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag die aktuellen Vorgaben. Nutzen Sie das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Thüringer Serviceportal und für EU-Urkunden das Europäische Justizportal.
Fragen zur Apostille für Tschechien?
Roman Krakovic berät Sie gerne persönlich zur deutschen oder tschechischen Urkunde. Außerdem erklärt er, welche Unterlagen wir für ein Angebot und die beglaubigte Übersetzung benötigen.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Roman Krakovic