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Tschechisch ↔ Deutsch

 

Urkundenverkehr Deutschland–Tschechien

Was ist eine Apostille – und wann ist sie für Tschechien nötig?

Eine Apostille ist ein amtlicher Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt insbesondere die Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person sowie Siegel oder Stempel. Nicht jede deutsche Urkunde benötigt eine Apostille für Tschechien; entscheidend sind Dokumentart, Verwendungszweck und die Anforderungen der empfangenden Behörde.

Wichtig: Seit dem 16. Februar 2019 benötigen viele öffentliche Urkunden innerhalb der EU keine Apostille mehr. Dazu zählen zum Beispiel zahlreiche Geburts-, Heirats- und Meldeurkunden. Für andere Dokumente kann der Echtheitsvermerk jedoch weiterhin nötig sein.

Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erst bei der Zielbehörde in Tschechien – wir übersetzen Urkunde und Apostille daraufhin geschlossen aus einer Hand.

EU-Regelung berücksichtigt Persönliche Prüfung Beglaubigte Übersetzung

Grundlagen

Was eine Apostille bestätigt – und was nicht

Was die Apostille konkret prüft

Wie sieht ein Apostille-Stempel aus?

Je nach Behörde erscheint die Apostille als Stempel, amtlicher Vermerk oder angefügtes Blatt. Kennzeichnend sind festgelegte Angaben zur Urkunde, zur unterzeichnenden Person sowie zu Siegel oder Stempel.

Beispiel einer Apostille mit Stempel

Eine Apostille ist ein einheitlicher Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt die Unterschrift und die Funktion der unterzeichnenden Person. Außerdem erfasst sie das Siegel oder den Stempel der ausstellenden Stelle.

Sie bestätigt jedoch nicht den Inhalt der Urkunde. Auch die rechtliche Wirkung im Zielland folgt daraus nicht automatisch.

Für viele EU-Urkunden entfällt die Apostille

Die EU-Verordnung 2016/1191 gilt seit dem 16. Februar 2019. Sie erleichtert den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen EU-Staaten. Deshalb entfällt für diese Urkunden der Echtheitsnachweis durch eine Apostille. Dazu zählen unter anderem Nachweise zu Geburt, Tod, Name, Ehe, Elternschaft, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und fehlenden Vorstrafen.

Die Verordnung betrifft nur die Echtheit des Dokuments. Über Inhalt und Rechtswirkung entscheidet dagegen weiterhin die empfangende Stelle nach ihrem Recht und Verfahren.

Entscheidungshilfe

Wann ist eine Apostille für Tschechien nötig?

01

EU-Urkunde ohne Apostille

Für viele Personenstands- und Statusurkunden gilt die EU-Verordnung. Daher darf eine Behörde für den Echtheitsnachweis grundsätzlich keine Apostille verlangen. Eine Übersetzung oder ein mehrsprachiges Formular kann dennoch nötig sein.

02

Apostille weiterhin erforderlich

Die EU-Verordnung erfasst nicht jede Urkunde. Deshalb kann eine Apostille weiterhin nötig sein. Das gilt je nach Verfahren zum Beispiel für bestimmte Schul-, Hochschul-, Gerichts- oder notarielle Urkunden.

03

Sonderregel oder andere Form

Besondere Abkommen befreien manche Dokumente von weiteren Förmlichkeiten. In anderen Fällen ist statt der Apostille eine Legalisation oder ein anderes Prüfverfahren nötig. Entscheidend bleibt daher die Vorgabe der empfangenden Behörde.

Praxisregel: Lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich von der tschechischen Behörde bestätigen. So vermeiden Sie unnötige Wege und Gebühren. Außerdem beantragen Sie keine Apostille, die im konkreten Fall nicht verlangt werden darf.

Alle 16 Bundesländer

Wo bekomme ich eine Apostille? Zuständige Stellen nach Bundesland

Wählen Sie Ihr Bundesland. Die vollständigen Angaben zu Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartnern und Gericht bzw. Notariat öffnen sich erst bei Bedarf.

Stand 25.09.2026: Die Angaben wurden mit amtlichen Behörden- und Justizseiten abgeglichen. Bei Ländern mit mehreren regionalen Stellen sind diese innerhalb des Accordions einzeln aufgeführt. Hinweise des Auswärtigen Amts

Für Verwaltungsurkunden ist das Regierungspräsidium des Ausstellungsbezirks zuständig. Schul- und Hochschulurkunden haben eigene Zuständigkeiten.

Regierungspräsidium Stuttgart – Referat 24

Regierungsbezirk Stuttgart
Anschrift
Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
Fax
0711 846940 (Behördenfax)
Ansprechpartner
keine allgemeine namentliche Fachperson veröffentlicht

Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 11

Regierungsbezirk Karlsruhe
Anschrift
Schlossplatz 1–3, 76131 Karlsruhe
Fax
0721 93340210
Ansprechpartner
Lilli Sachs · Jassin Schlump

Regierungspräsidium Freiburg – Referat 15.1

Regierungsbezirk Freiburg
Anschrift
Schwendistraße 12, 79102 Freiburg
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
Ute Mutschler · Frank Voß

Regierungspräsidium Tübingen – Referat 15.1

Regierungsbezirk Tübingen
Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Fax
07071 757-2001 (Behördenfax)
Ansprechpartner
Claudia Knak

Gericht / Notariat

Gerichtliche und notarielle Urkunden sowie einschlägige Übersetzungen: zuständiges Landgericht des Ausstellungsbezirks. Beispiele: LG Stuttgart 0711 212-2575; LG Karlsruhe Sachbearbeitung 0721 926-2340.

Größere Städte / Orientierung
StuttgartMannheimKarlsruheFreiburgHeidelbergUlmHeilbronnPforzheim

Verwaltungsurkunden werden von der Regierung des Regierungsbezirks apostilliert, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Regierung von Oberbayern – Beglaubigungsstelle

Oberbayern
Anschrift
Maximilianstraße 39, 80538 München
Telefon
Fax
089 2176-2914 (Behördenfax)
Ansprechpartner
Servicenummern; keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Regierung von Niederbayern – SG 11

Niederbayern
Anschrift
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Regierung der Oberpfalz

Oberpfalz
Anschrift
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg
Fax
0941 5680-1199
Ansprechpartner
Sophie-Rosalie Hainz

Regierung von Oberfranken – SG 10

Oberfranken
Anschrift
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Fax
0921 604-41258
Ansprechpartner
Nicole Sahrmann

Regierung von Mittelfranken – Beglaubigungsstelle

Mittelfranken
Anschrift
Promenade 27, 91522 Ansbach
Fax
0981 53-1456
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Regierung von Unterfranken

Unterfranken
Anschrift
Stephanstraße 2, 97070 Würzburg
Fax
0931 380-2523
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Regierung von Schwaben – SG 11

Schwaben
Anschrift
Fronhof 10, 86152 Augsburg
Fax
0821 327-2386
Ansprechpartner
Fachstelle ohne Personennamen; Sachgebietsleiter Herr Steinle (0821 327-2548)

Gericht / Notariat

Gerichts- und Notarurkunden: zuständiges Amts- bzw. Landgericht des Ausstellungsbezirks; bestimmte Urkunden oberster Justizstellen werden vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz behandelt.

Größere Städte / Orientierung
MünchenNürnbergAugsburgRegensburgIngolstadtWürzburgFürthErlangenBayreuthLandshut

Für Urkunden Berliner Verwaltungsbehörden ist das LABO zuständig; Justiz- und Notarurkunden laufen separat über die Berliner Justiz.

LABO – Apostillen / Beglaubigungen

Verwaltung
Anschrift
Friedrichstraße 219, 10969 Berlin
Telefon
Fax
030 90269-2090
E-Mail
kein direktes Fachpostfach; amtliches Kontaktformular
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Landgericht Berlin II – Dienststelle Littenstraße
Littenstraße 12–17, 10179 Berlin
Telefon 030 9023-0 · Fax 030 9023-2223
Keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht.
Größere Städte / Orientierung
Berlin

Nichtjustizielle Landesurkunden werden zentral über die Landeshauptstadt Potsdam behandelt; für Justiz- und Notarurkunden gelten die vier Landgerichtsbezirke.

Landeshauptstadt Potsdam – Auslandsbeglaubigung

Verwaltung
Anschrift
Bürgerservice-Center, Yorckstraße 22–24, 14467 Potsdam
Telefon
Bürgerservice 0331 289-3820
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

LG Potsdam
Jägerallee 10–12, 14469 Potsdam
0331 2017-0 · verwaltung@lgp.brandenburg.de
LG Neuruppin
Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin
03391 515-9 · verwaltung@lgnp.brandenburg.de
LG Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
0335 366-0 · verwaltung@lgff.brandenburg.de
LG Cottbus
Gerichtsstraße 3/4, 03046 Cottbus
0355 6371-0 · verwaltung@lgcb.brandenburg.de
Größere Städte / Orientierung
PotsdamCottbusBrandenburg an der HavelFrankfurt (Oder)

Verwaltungsurkunden bearbeitet die Senatorin für Inneres und Sport; gerichtliche und notarielle Urkunden das Landgericht Bremen.

Die Senatorin für Inneres und Sport – Geschäftsstelle

Verwaltung
Anschrift
Contrescarpe 22–24, 28203 Bremen
Fax
kein separates Apostillen-Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Landgericht Bremen – Apostillen und Legalisationen
Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
Ansprechpartnerinnen:
Frau Fredekind 0421 361-72380
Frau Werkner 0421 361-50492
Frau Herfurth 0421 361-61661
Frau Clemens 0421 361-94845
Größere Städte / Orientierung
BremenBremerhaven

Hamburger Verwaltungsurkunden werden zentral beim Amt für Migration apostilliert; Gerichts- und Notarurkunden über die Justiz.

Amt für Migration – M25/M251 Beglaubigungsangelegenheiten

Verwaltung
Anschrift
Hammer Straße 30–34, 22041 Hamburg
Fax
040 42793-5777
Ansprechpartner
keine namentliche Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Landgericht Hamburg – notarielle Urkunden
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
040 42843-2734 · poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Amtsgericht Hamburg – Gerichtsurkunden
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
040 42843-2700 · Fax 040 4279-83251
Größere Städte / Orientierung
Hamburg

Verwaltungsurkunden werden von den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel bearbeitet; Justizurkunden vom zuständigen Landgericht.

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 21

Südhessen
Anschrift
Wilhelminenstraße 1–3, 64283 Darmstadt
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen

Regierungspräsidium Gießen – Apostillen

Mittelhessen
Anschrift
Lufthansastraße 9, 35390 Gießen
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
Postfach Apostillen/Beglaubigungen; keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Regierungspräsidium Kassel – Team Beglaubigungen

Nordhessen
Anschrift
Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel
Fax
kein separates Fachfax auf der Apostillen-Seite veröffentlicht
Ansprechpartner
Team Beglaubigungen

Gericht / Notariat

Landgerichte sind zuständig für eigene und bezirkliche Gerichts-/Ortsgerichtsurkunden, Notarurkunden und Übersetzungen ermächtigter Übersetzer. Beispiele: LG Darmstadt Apostillen 06151 992-2404; LG Gießen: Frau Herzberger 0641 934-1422 und Frau Seipp 0641 934-1243.

Größere Städte / Orientierung
Frankfurt am MainWiesbadenKasselDarmstadtOffenbachHanauGießenMarburg

Außerhalb des Justizbereichs ist das Innenministerium die zentrale Apostillenstelle.

Ministerium für Inneres und Bau – Apostillen/Beglaubigungen

Verwaltung
Anschrift
Alexandrinenstraße 1, 19055 Schwerin
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
Jeannette Klinder

Gericht / Notariat

Urkunden aus dem Justizbereich werden durch die Justizverwaltung beziehungsweise die Präsidentinnen und Präsidenten der zuständigen Landgerichte behandelt. Die amtliche Landes-Seite erläutert diese Trennung.

Größere Städte / Orientierung
RostockSchwerinNeubrandenburgStralsundGreifswaldWismar

Zuständig ist eine der sechs Polizeidirektionen – nach dem Sitz der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, nicht nach Ihrem Wohnort.

Polizeidirektion Braunschweig – Apostillen

PD Braunschweig
Anschrift
Friedrich-Voigtländer-Straße 41, 38104 Braunschweig
Fax
kein separates Fachfax auf der Apostillen-Seite veröffentlicht
Ansprechpartner
Frau Fendrich · Frau Stern · Frau Klinzmann

Polizeidirektion Göttingen – Apostillen

PD Göttingen
Anschrift
Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen
Fax
0551 491-1730
Ansprechpartner
Frau Engelhardt

Polizeidirektion Hannover – Apostillen

PD Hannover
Anschrift
Waterloostraße 7/9, 30169 Hannover
Fax
0511 109-2220
Ansprechpartner
Nadine Klingbeil

Polizeidirektion Lüneburg – Apostillen

PD Lüneburg
Anschrift
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
Elias Rieckmann

Polizeidirektion Oldenburg – Dezernat 22

PD Oldenburg
Anschrift
Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg
Fax
kein separates Fachfax auf der aktuellen Fachseite veröffentlicht
Ansprechpartner
Susanne Spelde · Jasmin Beer

Polizeidirektion Osnabrück – Dezernat 22

PD Osnabrück
Anschrift
Heger-Tor-Wall 18, 49078 Osnabrück
Fax
kein separates Fachfax veröffentlicht
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden sowie entsprechende Übersetzungen: zuständiges Landgericht des Ausstellungsbezirks.

Größere Städte / Orientierung
HannoverBraunschweigOldenburgOsnabrückWolfsburgGöttingenHildesheimLüneburgSalzgitter

Für Verwaltungsurkunden ist die Bezirksregierung des Ausstellungsortes zuständig. Nordrhein-Westfalen hat fünf Regierungsbezirke.

Bezirksregierung Arnsberg

Regierungsbezirk Arnsberg
Anschrift
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Telefon
Fax
02931 82-2520
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Bezirksregierung Detmold

Regierungsbezirk Detmold
Anschrift
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
Telefon
Fax
05231 71-1127
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Bezirksregierung Düsseldorf

Regierungsbezirk Düsseldorf
Anschrift
Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Telefon
Fax
0211 475-2671
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Bezirksregierung Köln

Regierungsbezirk Köln
Anschrift
Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln
Telefon
Fax
0221 147-3185
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Bezirksregierung Münster – Dezernat 21

Regierungsbezirk Münster
Anschrift
Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster
Telefon
Hotline 0251 411-3103 · Zentrale 0251 411-0
Fax
0251 411-2525
Ansprechpartner
Ulrike Göcke · Angelika Mapapa (amtlich als Expertinnen für Auslandsbeglaubigungen vorgestellt)

Gericht / Notariat

Gerichtliche Urkunden: zunächst zuständiges Amts-/Landgericht; notarielle private Urkunden und Übersetzungen: zuständiges Landgericht. Entscheidend ist der Ausstellungsort.

Größere Städte / Orientierung
KölnDüsseldorfDortmundEssenDuisburgBochumWuppertalBielefeldBonnMünster

Nichtjustizielle öffentliche Urkunden werden zentral von der ADD in Trier bearbeitet.

ADD – Referat 23, Apostillen/Beglaubigungen

Verwaltung
Anschrift
Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier · Postfach 1320, 54203 Trier
Fax
0651 9494-170 (ADD Trier)
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Gerichts- und Notarurkunden: zuständiges Landgericht. Für den Landgerichtsbezirk Trier sind Frau Hettinger (0651 466-1101) und Frau König (0651 466-1102) veröffentlicht.

Größere Städte / Orientierung
MainzLudwigshafenKoblenzTrierKaiserslauternWorms

Für Verwaltungsurkunden ist das Landesverwaltungsamt zuständig; Apostillen/Legalisationen sind im Sachgebiet 3.3 verortet.

Landesverwaltungsamt – Sachgebiet 3.3

Apostillen / Legalisationen
Anschrift
Landesverwaltungsamt Saarland, Saarbrücken
Fax
0681 501-7052
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht

Gericht / Notariat

Landgericht Saarbrücken – Verwaltungsgeschäftsstelle
Telefon 0681 501-5210 · poststelle@lg.justiz.saarland.de
Die amtliche Geschäftsverteilung verweist für Verwaltungsangelegenheiten auf diese Geschäftsstelle.
Größere Städte / Orientierung
SaarbrückenNeunkirchenHomburgVölklingenSaarlouis

Für die meisten Verwaltungsurkunden ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Justizurkunden werden von den Landgerichten apostilliert.

Landesdirektion Sachsen – Referat 15

Verwaltung
Anschrift
Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden · Postanschrift: 09105 Chemnitz
Telefon
Fax
0371 532-1929
Ansprechpartner
keine namentliche Apostillen-Fachperson auf der zentralen Verwaltungsseite veröffentlicht

Gericht / Notariat

LG Chemnitz
Hohe Straße 23, 09112 Chemnitz
Herr Gleuwitz · 0371 4532326
LG Dresden
Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
Frau Lindner · 0351 4464023 · apostille@lgdd.justiz.sachsen.de
LG Leipzig
Harkortstraße 9, 04107 Leipzig
Geschäftsstelle Apostille/Legalisation · 0341 2141-291
LG Zwickau
Allgemeine Verwaltung · 0375 5092-0 · Fax 0375 291684 · verwaltung@lgz.justiz.sachsen.de
Größere Städte / Orientierung
LeipzigDresdenChemnitzZwickauPlauenGörlitz

Verwaltungsurkunden werden beim Landesverwaltungsamt im Referatsteil Hoheitsangelegenheiten bearbeitet.

Landesverwaltungsamt – Hoheitsangelegenheiten

Verwaltung
Anschrift
Postfach 19 63, 39009 Magdeburg
Fax
kein Fachfax auf der aktuellen Apostillen-Seite veröffentlicht
E-Mail
Auf der Fachseite sind persönliche E-Mail-Links hinterlegt; die Adressen werden im Seitentext nicht offen ausgewiesen.
Ansprechpartner
Herr Schumacher · Herr Krüger

Gericht / Notariat

Gerichts- und Notarurkunden: Präsidentin/Präsident des zuständigen Landgerichts Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg oder Stendal. Für Magdeburg ist die Apostillen-Geschäftsstelle unter 0391 606-2076 veröffentlicht.

Größere Städte / Orientierung
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauLutherstadt WittenbergStendal

Für viele Verwaltungsurkunden ist das Innenministerium zuständig; häufig ist vorher eine Vorbeglaubigung durch das Kreisamt erforderlich.

Ministerium für Inneres – Team Beglaubigungswesen

Verwaltung
Anschrift
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Fax
kein separates Fachfax des Teams veröffentlicht
Ansprechpartner
Team Beglaubigungswesen; keine namentliche Person veröffentlicht

Gericht / Notariat

LG Flensburg
0461 890
LG Itzehoe
04821 660
LG Kiel
0431 6040
LG Lübeck
0451 3710

Die Landgerichte sind für Urkunden ihres Geschäftsbereichs und für Notare ihres Bezirks zuständig.

Größere Städte / Orientierung
KielLübeckFlensburgNeumünsterNorderstedt

Für viele Verwaltungsurkunden ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig; Justiz- und Notarurkunden werden über die Landgerichte bearbeitet.

Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 200

Hoheitsangelegenheiten / Gefahrenabwehr
Anschrift
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Telefon
Fax
0361 57 332 1190 (Zentrale)
Ansprechpartner
keine aktuell eindeutig als Apostillen-Sachbearbeitung veröffentlichte Person; daher bewusst kein Name erfunden

Gericht / Notariat

LG Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 105–107, 99084 Erfurt
0361 573511-580 · poststelle@lgef.thueringen.de
LG Gera
Rudolf-Diener-Straße 2, 07545 Gera
0365 834-0 · poststelle@lgg.thueringen.de
LG Meiningen
Lindenallee 15, 98617 Meiningen
03693 509-0 · poststelle@lgmgn.thueringen.de
LG Mühlhausen
Eisenacher Straße 41, 99974 Mühlhausen
03601 458-0 · poststelle@lgmhl.thueringen.de

Die genannten Thüringer Justizkontakte sind allgemeine Landgerichts-/Poststellenkontakte; namentliche Apostillen-Sachbearbeiter werden in der aktuellen landesweiten Übersicht nicht eindeutig ausgewiesen.

Größere Städte / Orientierung
ErfurtJenaGeraWeimarGothaEisenachSuhlMühlhausen
01

Behörde fragen

Halten Sie zuerst Rücksprache mit der Empfängerstelle in Tschechien. Lassen Sie sich das geforderte Dokumentenformat verbindlich bestätigen.

02

Zuständigkeit klären

Identifizieren Sie anschließend Aussteller und Dokumententyp. So ermitteln Sie mühelos die zuständige Apostillebehörde.

03

Apostille einholen

Beantragen Sie die Apostille nur, wenn sie wirklich nötig ist. Orientieren Sie sich hierzu stets an den aktuellen behördlichen Vorgaben.

04

Gemeinsam übersetzen

Übermitteln Sie uns anschließend die komplette Urkunde inklusive Apostille und sämtlicher Zusatzvermerke.

Beglaubigte Übersetzung

Apostille für Tschechien vollständig übersetzen lassen

Eine vorhandene Apostille gehört zum vollständigen Dokument. Senden Sie uns deshalb alle Seiten und auch Rückseiten. Ebenso müssen alle Stempel, Siegel und angeheftete Vermerke gut lesbar sein.

Wir prüfen zunächst den Umfang und erstellen für Sie ein unverbindliches Angebot. Danach fertigen wir die beglaubigte Übersetzung Deutsch–Tschechisch oder Tschechisch–Deutsch nach Ihrer Vorgabe an.

Offizielle Informationen prüfen

Behördenangaben können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor dem Antrag die aktuellen Vorgaben. Nutzen Sie das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Thüringer Serviceportal und für EU-Urkunden das Europäische Justizportal.

Fragen zur Apostille für Tschechien?

Roman Krakovic berät Sie gerne persönlich zur deutschen oder tschechischen Urkunde. Außerdem erklärt er, welche Unterlagen wir für ein Angebot und die beglaubigte Übersetzung benötigen.

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Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Roman Krakovic