Urkundenverkehr Deutschland–Tschechien
Was ist eine Apostille – und wann ist sie für Tschechien nötig?
Eine Apostille ist ein amtlicher Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt insbesondere die Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person sowie Siegel oder Stempel. Nicht jede deutsche Urkunde benötigt eine Apostille für Tschechien; entscheidend sind Dokumentart, Verwendungszweck und die Anforderungen der empfangenden Behörde.
Wichtig: Seit dem 16. Februar 2019 benötigen viele öffentliche Urkunden innerhalb der EU keine Apostille mehr. Dazu zählen zum Beispiel zahlreiche Geburts-, Heirats- und Meldeurkunden. Für andere Dokumente kann der Echtheitsvermerk jedoch weiterhin nötig sein.
Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen erst bei der Zielbehörde in Tschechien – wir übersetzen Urkunde und Apostille daraufhin geschlossen aus einer Hand.
Zuständige Stelle finden
Zuständige Stelle für die Ausstellung der Apostille suchen
Geben Sie eine Stadt oder Postleitzahl ein. Die Suche prüft die hinterlegten Behörden, Regionen und größeren Städte und zeigt passende Stellen direkt als Tabelle an.
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| Bundesland | Region / Stelle | Kontakt | Details |
|---|
Grundlagen
Was eine Apostille bestätigt – und was nicht
Was die Apostille konkret prüft
Wie sieht ein Apostille-Stempel aus?
Je nach Behörde erscheint die Apostille als Stempel, amtlicher Vermerk oder angefügtes Blatt. Kennzeichnend sind festgelegte Angaben zur Urkunde, zur unterzeichnenden Person sowie zu Siegel oder Stempel.

Eine Apostille ist ein einheitlicher Echtheitsvermerk für öffentliche Urkunden. Sie bestätigt die Unterschrift und die Funktion der unterzeichnenden Person. Außerdem erfasst sie das Siegel oder den Stempel der ausstellenden Stelle.
Sie bestätigt jedoch nicht den Inhalt der Urkunde. Auch die rechtliche Wirkung im Zielland folgt daraus nicht automatisch.
Für viele EU-Urkunden entfällt die Apostille
Die EU-Verordnung 2016/1191 gilt seit dem 16. Februar 2019. Sie erleichtert den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen EU-Staaten. Deshalb entfällt für diese Urkunden der Echtheitsnachweis durch eine Apostille. Dazu zählen unter anderem Nachweise zu Geburt, Tod, Name, Ehe, Elternschaft, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und fehlenden Vorstrafen.
Die Verordnung betrifft nur die Echtheit des Dokuments. Über Inhalt und Rechtswirkung entscheidet dagegen weiterhin die empfangende Stelle nach ihrem Recht und Verfahren.
Entscheidungshilfe
Wann ist eine Apostille für Tschechien nötig?
EU-Urkunde ohne Apostille
Für viele Personenstands- und Statusurkunden gilt die EU-Verordnung. Daher darf eine Behörde für den Echtheitsnachweis grundsätzlich keine Apostille verlangen. Eine Übersetzung oder ein mehrsprachiges Formular kann dennoch nötig sein.
Apostille weiterhin erforderlich
Die EU-Verordnung erfasst nicht jede Urkunde. Deshalb kann eine Apostille weiterhin nötig sein. Das gilt je nach Verfahren zum Beispiel für bestimmte Schul-, Hochschul-, Gerichts- oder notarielle Urkunden.
Sonderregel oder andere Form
Besondere Abkommen befreien manche Dokumente von weiteren Förmlichkeiten. In anderen Fällen ist statt der Apostille eine Legalisation oder ein anderes Prüfverfahren nötig. Entscheidend bleibt daher die Vorgabe der empfangenden Behörde.
Praxisregel: Lassen Sie sich die Anforderung möglichst schriftlich von der tschechischen Behörde bestätigen. So vermeiden Sie unnötige Wege und Gebühren. Außerdem beantragen Sie keine Apostille, die im konkreten Fall nicht verlangt werden darf.
Alle 16 Bundesländer
Wo bekomme ich eine Apostille? Zuständige Stellen nach Bundesland
Wählen Sie Ihr Bundesland. Die vollständigen Angaben zu Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, E-Mail, Ansprechpartnern und Gericht bzw. Notariat öffnen sich erst bei Bedarf.
Für Verwaltungsurkunden ist das Regierungspräsidium des Ausstellungsbezirks zuständig. Schul- und Hochschulurkunden haben eigene Zuständigkeiten.
Regierungspräsidium Stuttgart – Referat 24
Regierungsbezirk StuttgartRegierungspräsidium Karlsruhe – Referat 11
Regierungsbezirk KarlsruheRegierungspräsidium Freiburg – Referat 15.1
Regierungsbezirk FreiburgRegierungspräsidium Tübingen – Referat 15.1
Regierungsbezirk TübingenGericht / Notariat
Gerichtliche und notarielle Urkunden sowie einschlägige Übersetzungen: zuständiges Landgericht des Ausstellungsbezirks. Beispiele: LG Stuttgart 0711 212-2575; LG Karlsruhe Sachbearbeitung 0721 926-2340.
Verwaltungsurkunden werden von der Regierung des Regierungsbezirks apostilliert, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Regierung von Oberbayern – Beglaubigungsstelle
OberbayernRegierung von Niederbayern – SG 11
NiederbayernRegierung der Oberpfalz
OberpfalzRegierung von Oberfranken – SG 10
OberfrankenRegierung von Mittelfranken – Beglaubigungsstelle
MittelfrankenRegierung von Unterfranken
UnterfrankenRegierung von Schwaben – SG 11
SchwabenGericht / Notariat
Gerichts- und Notarurkunden: zuständiges Amts- bzw. Landgericht des Ausstellungsbezirks; bestimmte Urkunden oberster Justizstellen werden vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz behandelt.
Für Urkunden Berliner Verwaltungsbehörden ist das LABO zuständig; Justiz- und Notarurkunden laufen separat über die Berliner Justiz.
LABO – Apostillen / Beglaubigungen
VerwaltungGericht / Notariat
Littenstraße 12–17, 10179 Berlin
Telefon 030 9023-0 · Fax 030 9023-2223
Keine namentliche Apostillen-Fachperson veröffentlicht.
Nichtjustizielle Landesurkunden werden zentral über die Landeshauptstadt Potsdam behandelt; für Justiz- und Notarurkunden gelten die vier Landgerichtsbezirke.
Landeshauptstadt Potsdam – Auslandsbeglaubigung
VerwaltungGericht / Notariat
Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
0335 366-0 · verwaltung@lgff.brandenburg.de
Verwaltungsurkunden bearbeitet die Senatorin für Inneres und Sport; gerichtliche und notarielle Urkunden das Landgericht Bremen.
Die Senatorin für Inneres und Sport – Geschäftsstelle
VerwaltungGericht / Notariat
Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen
Ansprechpartnerinnen:
Frau Fredekind 0421 361-72380
Frau Werkner 0421 361-50492
Frau Herfurth 0421 361-61661
Frau Clemens 0421 361-94845
Hamburger Verwaltungsurkunden werden zentral beim Amt für Migration apostilliert; Gerichts- und Notarurkunden über die Justiz.
Amt für Migration – M25/M251 Beglaubigungsangelegenheiten
VerwaltungGericht / Notariat
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
040 42843-2734 · poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
040 42843-2700 · Fax 040 4279-83251
Verwaltungsurkunden werden von den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel bearbeitet; Justizurkunden vom zuständigen Landgericht.
Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 21
SüdhessenRegierungspräsidium Gießen – Apostillen
MittelhessenRegierungspräsidium Kassel – Team Beglaubigungen
NordhessenGericht / Notariat
Landgerichte sind zuständig für eigene und bezirkliche Gerichts-/Ortsgerichtsurkunden, Notarurkunden und Übersetzungen ermächtigter Übersetzer. Beispiele: LG Darmstadt Apostillen 06151 992-2404; LG Gießen: Frau Herzberger 0641 934-1422 und Frau Seipp 0641 934-1243.
Außerhalb des Justizbereichs ist das Innenministerium die zentrale Apostillenstelle.
Ministerium für Inneres und Bau – Apostillen/Beglaubigungen
VerwaltungGericht / Notariat
Urkunden aus dem Justizbereich werden durch die Justizverwaltung beziehungsweise die Präsidentinnen und Präsidenten der zuständigen Landgerichte behandelt. Die amtliche Landes-Seite erläutert diese Trennung.
Zuständig ist eine der sechs Polizeidirektionen – nach dem Sitz der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, nicht nach Ihrem Wohnort.
Polizeidirektion Braunschweig – Apostillen
PD BraunschweigPolizeidirektion Göttingen – Apostillen
PD GöttingenPolizeidirektion Hannover – Apostillen
PD HannoverPolizeidirektion Lüneburg – Apostillen
PD LüneburgPolizeidirektion Oldenburg – Dezernat 22
PD OldenburgPolizeidirektion Osnabrück – Dezernat 22
PD OsnabrückGericht / Notariat
Gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden sowie entsprechende Übersetzungen: zuständiges Landgericht des Ausstellungsbezirks.
Für Verwaltungsurkunden ist die Bezirksregierung des Ausstellungsortes zuständig. Nordrhein-Westfalen hat fünf Regierungsbezirke.
Bezirksregierung Arnsberg
Regierungsbezirk ArnsbergBezirksregierung Detmold
Regierungsbezirk DetmoldBezirksregierung Düsseldorf
Regierungsbezirk DüsseldorfBezirksregierung Köln
Regierungsbezirk KölnBezirksregierung Münster – Dezernat 21
Regierungsbezirk MünsterGericht / Notariat
Gerichtliche Urkunden: zunächst zuständiges Amts-/Landgericht; notarielle private Urkunden und Übersetzungen: zuständiges Landgericht. Entscheidend ist der Ausstellungsort.
Nichtjustizielle öffentliche Urkunden werden zentral von der ADD in Trier bearbeitet.
ADD – Referat 23, Apostillen/Beglaubigungen
VerwaltungGericht / Notariat
Gerichts- und Notarurkunden: zuständiges Landgericht. Für den Landgerichtsbezirk Trier sind Frau Hettinger (0651 466-1101) und Frau König (0651 466-1102) veröffentlicht.
Für Verwaltungsurkunden ist das Landesverwaltungsamt zuständig; Apostillen/Legalisationen sind im Sachgebiet 3.3 verortet.
Landesverwaltungsamt – Sachgebiet 3.3
Apostillen / LegalisationenGericht / Notariat
Telefon 0681 501-5210 · poststelle@lg.justiz.saarland.de
Die amtliche Geschäftsverteilung verweist für Verwaltungsangelegenheiten auf diese Geschäftsstelle.
Für die meisten Verwaltungsurkunden ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Justizurkunden werden von den Landgerichten apostilliert.
Landesdirektion Sachsen – Referat 15
VerwaltungGericht / Notariat
Lothringer Straße 1, 01069 Dresden
Frau Lindner · 0351 4464023 · apostille@lgdd.justiz.sachsen.de
Verwaltungsurkunden werden beim Landesverwaltungsamt im Referatsteil Hoheitsangelegenheiten bearbeitet.
Landesverwaltungsamt – Hoheitsangelegenheiten
VerwaltungGericht / Notariat
Gerichts- und Notarurkunden: Präsidentin/Präsident des zuständigen Landgerichts Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg oder Stendal. Für Magdeburg ist die Apostillen-Geschäftsstelle unter 0391 606-2076 veröffentlicht.
Für viele Verwaltungsurkunden ist das Innenministerium zuständig; häufig ist vorher eine Vorbeglaubigung durch das Kreisamt erforderlich.
Ministerium für Inneres – Team Beglaubigungswesen
VerwaltungGericht / Notariat
Die Landgerichte sind für Urkunden ihres Geschäftsbereichs und für Notare ihres Bezirks zuständig.
Für viele Verwaltungsurkunden ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig; Justiz- und Notarurkunden werden über die Landgerichte bearbeitet.
Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 200
Hoheitsangelegenheiten / GefahrenabwehrGericht / Notariat
Die genannten Thüringer Justizkontakte sind allgemeine Landgerichts-/Poststellenkontakte; namentliche Apostillen-Sachbearbeiter werden in der aktuellen landesweiten Übersicht nicht eindeutig ausgewiesen.
Behörde fragen
Halten Sie zuerst Rücksprache mit der Empfängerstelle in Tschechien. Lassen Sie sich das geforderte Dokumentenformat verbindlich bestätigen.
Zuständigkeit klären
Identifizieren Sie anschließend Aussteller und Dokumententyp. So ermitteln Sie mühelos die zuständige Apostillebehörde.
Apostille einholen
Beantragen Sie die Apostille nur, wenn sie wirklich nötig ist. Orientieren Sie sich hierzu stets an den aktuellen behördlichen Vorgaben.
Gemeinsam übersetzen
Übermitteln Sie uns anschließend die komplette Urkunde inklusive Apostille und sämtlicher Zusatzvermerke.