Apostille: Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage in Tschechien
Sie möchten den Behörden in Tschechien eine Urkunde vorlegen? Lassen Sie die Übersetzung wenn nötig durch eine Apostille für Tschechien versehen, siehe unten. Danach übersetzen wir die Urkunde zusammen mit der Apostille.
Behörden im Ausland, die eine deutsche Geburts- oder Heiratsurkunde vorgelegt bekommen, können oft nicht beurteilen, ob dieses Dokument echt ist und von der zuständigen deutschen Behörde ausgestellt wurde.
Mit der Apostille wird die Echtheit einer Urkunde bestätigt.
Die Apostille ist ein großer Stempelabdruck oder ein Papier, das auf der Rückseite der Urkunde aufgedruckt oder aufgeklebt wird. Das Formular wird ausgefüllt und abgestempelt. Das Aussehen und die Formularfelder sind festgelegt.
Wer kann in Thüringen Dokumente für die Verwendung in Tschechien mit einer Apostille beglaubigen?
Im Landesverwaltungsamt in Weimar, am Weimarplatz 4, können Sie Urkunden von Thüringer Verwaltungsbehörden, z. B. Personenstandsurkunden, durch eine Apostille beglaubigen lassen.
WICHTIG! Lassen Sie sich nicht irritieren. Das Landesverwaltungsamt sitzt zwar in Weimar, ist aber über die Erfurter Vorwahl 0361 zu erreichen.
Tel.: 0361 57 332 1542
anke.geist@tlvwa.thueringen.de
Zimmer 1316
Vertretung:
Maik Buhlau
Tel.: 0361 57 332 1180
maik.buhlau@tlvwa.thueringen.de
Zimmer 1315
Katja Niemann
Tel: 0361 57 332 1541
katja.niemann@tlvwa.thueringen.de
Zimmer 1312
Christine Gräfe
Tel: 0361 57 332 1540
christine.graefe@tlvwa.thueringen.de
Zimmer 1312
Für die Beglaubigung einer Urkunde mit einer Apostille wird jeweils eine Gebühr von 20,00 € erhoben. Es ist nur Barzahlung möglich. Sie erreichen das Amt zu folgenden Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 bis 11:45 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 15:00 Uhr
Personenstandsurkunden sollten zum Zeitpunkt ihrer Beglaubigung nicht älter als sechs Monate sein.
Schul- und Hochschulzeugnisse müssen vor der Beglaubigung durch das Landesverwaltungsamt von der Schuleinrichtung (Schule, Fachhochschule oder Universität) vorbeglaubigt sein.
Urkunden der Justizbehörden, Notare und Dolmetscher können für die Verwendung im Ausland ausschließlich von den Thüringer Landgerichten beglaubigt werden.